Koch Rechtsanwalt

Ihr Spezialist im Erbrecht

Nachlassplanung

Nachlassplanung

Im Zusammenhang mit Erbfällen kommt es oftmals zu nicht gewollten Streitigkeiten, weshalb schon vorab bei der Nachlassplanung fundierte anwaltliche Beratung durch unsere Kanzlei unverzichtbar ist. Die Errichtung eines Testaments bildet in den meisten Fällen das Mittel der Wahl. Wir empfehlen aber, weitere Vorkehrungen zu treffen, um Streitigkeiten unter Erben vorab zu vermeiden. Erst begleitende Vereinbarungen wie Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbverträge oder Schenkungsverträge auf den Todesfall schützen den wahren Willen des Erblassers und garantieren dessen Umsetzung. Vor dem Hintergrund zeitgemäßer familiärer Konstruktionen (Patchworkfamilie, eingetragene Partnerschaften etc.) erörtern unsere Experten im Erbrecht mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten, zeigen potenzielle Konfliktfelder auf und finden gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Nachlassplanung.

Testament

Testament

Das am häufigsten verwendete Werkzeug zur Nachlassplanung ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung. Ein Testament kann entweder eigenhändig (also handschriftlich) oder fremdhändig (als Ausdruck) verfasst werden. Es muss dem Bestimmtheitsgebot entsprechen und frei von Willensmängeln (insb. geistige/psychische Einschränkungen) sein. Die Umsetzung des letzten Willens kann in vielen Fällen aber auch daran scheitern, dass die Willenserklärung nicht den gesetzlichen bzw. den von der Judikatur entwickelten Formvorschriften genügt. Testamente müssen zudem gesichert aufbewahrt werden - nur wenn im Verlassenschaftsverfahren das Original vorgelegt werden kann, ist es auch zu berücksichtigen. Daher ist die Registrierung in einem Testamentsregister (z.B. der österreichischen Rechtsanwälte) unerlässlich. Um eine etwaige Anfechtung vorab auszuschließen, stehen wir bei der Testamentserrichtung zur Seite.

Pflichtteil

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens, der den Pflichtteilsberechtigten zukommen soll. Pflichtteilsberechtigt sind die Nachkommen sowie der Ehegatte oder der eingetragene Partner. Die Höhe des Pflichtteils (Pflichtteilsquote) hängt vom gesetzlichen Erbteil ab und beträgt einheitlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Notwendigkeit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kann mehrere Hintergründe haben: Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügungen gesetzliche Erben und deren Pflichtteilsansprüche umgehen. Er kann aber auch schon zu Lebzeiten durch Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen dafür sorgen, dass im Todesfall kein oder nur gemindertes Vermögen vorhanden ist, sodass die Pflichtteilsberechtigten Anrechnungs- und Hinzurechnungsansprüche haben, um dennoch zu ihrem Pflichtteil zu gelangen.

Verlassenschaftsverfahren

Verlassenschaftsverfahren

Die Erlangung des Nachlasses erfolgt im Verlassenschaftsverfahren. Es dient dazu um abzuklären, ob die gesetzliche Erbfolge oder eine gewillkürte Erbfolge (etwa aufgrund eines Testaments) zur Anwendung gelangt. Häufig kommt es zum Aufeinanderprallen der Interessen der gesetzlichen Erben einerseits und der gewillkürten Erben andererseits. Eine frühzeitige Beiziehung des Anwalts bei der Abhandlung des Verlasses durch den Notar als Gerichtskommissär schützt Ihre Interessen. Nötigenfalls bedarf es einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn vor dem Notar über Pflichtteilsansprüche, Erbquoten, Gültigkeit von Testamenten etc. keine Einigung erzielt werden kann. Da gerade die Frage der geistigen/psychischen Beeinträchtigung eines Erblassers in vielen Fällen eine entscheidende Rolle spielt, arbeiten wir bei Bedarf mit renommierten medizinischen Sachverständigen zusammen.

FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Koch Rechtsanwalt - Ihr Spezialist im Erbrecht

Ihr Erbrechtsanwalt in Bruck an der Mur

Als Ein-Mann Full-Service Kanzlei im Jahr 2004 gegründet, haben wir uns in besonderem Maße auf Erbrecht spezialisiert. Wir lösen komplexe Fragestellungen rund ums Vererben und Erben. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Erbstreitigkeiten gibt uns tiefen Einblick in die Materie des Erbrechts, sodass wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestmöglich vertreten können. Eine gute Lösung für die Erbfolge beginnt jedoch bereits bei der Nachlassplanung. So können die üblicherweise auftretenden Konfliktfelder vorhergesehen und spätere Streitigkeiten vorab vermieden werden.

Dieter Koch

RA Dieter Koch

Mike Majnik

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Sandra Schwaiger

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